der Ortsgruppe Offenbach an der Queich e.V.
Mitglied einer Familie jährlich
Mitglieder einer Familie; wer als Ehegatte oder in eheähnlicher Beziehung mit dem A-Mitglied lebend, der Ortsgruppe nicht als A-Mitglied, sondern als Familienmitglied Beitritt.
Einzelmitgliedschaft jährlich
Mitglieder, die den von der Mitgliederversammlung des Pfälzerwald-Vereins e.V. festgesetzten Vereinsbeitrag und dazu einen Ortsgruppenzuschlagbezahlen. Sie besitzen Recht auf Ehrung und alle Vereinsrechte, Verwitwete B-Mitglieder können durch Erklärung nach dem Tod des Partners die Mitgliedschaft als A-Mitglied fortsetzen.
Zweitmitglied jährlich
Sind natürliche Personen, die bereits in einer anderen Ortsgruppe A-, B- oder C-Mitglied sind. Sie können einer oder mehreren weitern Ortsgruppen gegen Zahlung des jeweiligen Ortsgruppenzuschlages beitreten.